Der Bund will mit weiteren Vorgaben zum Energiesparen Deutschland für den Winter rüsten. Eine nun vom Kabinett beschlossene Verordnung verbietet ab September etwa Leuchtreklame ab 22 Uhr und begrenzt die Raumtemperatur in Büros. Vier Wochen später greifen weitere Maßnahmen.
Ab dem 1. September gelten in Deutschland zahlreiche Maßnahmen zum Energiesparen. Das Kabinett beschloss die entsprechende Verordnung, die etwa vorsieht, dass Einzelhändler die Türen ihrer Geschäfte geschlossen halten. Leuchtreklame wird ab 22 Uhr untersagt ist und Denkmäler nicht angestrahlt werden.
Zudem sollen private Schwimmbäder nicht mit Gas oder Strom beheizt werden und in Arbeitsräumen soll die Raumtemperatur außerdem während der kalten Monate auf 19 Grad begrenzt werden. In öffentlichen Gebäuden sollen Bereiche wie Flure und Foyers gar nicht mehr geheizt werden, ausgenommen sind soziale Einrichtungen. Eine zweite Verordnung mit mittelfristig wirksamen Maßnahmen soll am 1. Oktober folgen.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck sagte nach der Kabinettssitzung, mit den Maßnahmen könnten zwei bis zweieinhalb Prozent des Energieverbrauchs in Deutschland eingespart werden. Das sei „nicht so viel, als dass wir uns zurücklehnen können“. Das Einsparziel der Bundesregierung im Winter lautet 20 Prozent. Die Industrie und der Bereich Wohnen und Gebäude sollen noch fünf bis zehn Prozent beitragen – etwa durch freiwilliges Senken der privaten Raum-Temperatur um zwei Grad. Drei bis fünf Prozent ist durch den Ersatz von Gas-Kraftwerken durch Kohle oder Öl vorgesehen. Bis zu acht Prozent sind bereits angesichts der hohen Preise eingespart worden.
Die erste Energiesparverordnung soll ab dem 1. September sechs Monate lang gelten. Die zweite Verordnung soll ab Oktober zwei Jahre lang gültig sein – vorgesehen ist etwa die Pflicht für Wohnungseigentümer zu einer jährlichen Heizungsprüfung und zum Austausch ineffizienter Heizungspumpen in Gebäuden mit Erdgasheizungen.
Quelle: n-tv.de
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