Die schwarze Tonne nimmt bei der Mülltrennung die Rolle der Resterampe ein: Alles, was nicht wiederverwertet beziehungsweise recycelt werden kann, landet hier. Stimmt das?
Der anfallende Restmüll wird immer weniger. Denn die Mülltrennung wird immer ausgereifter. Für Verbraucher ist das eine gute Nachricht. Denn je besser die Mülltrennung ist, desto günstiger wird die Entsorgung des Mülls – besonders des Restmülls.
Was ist Restmüll?
Um die Umwelt zu schonen, ist richtige Mülltrennung von großer Bedeutung. Deshalb sollte in die schwarze Tonne auch nur das kommen, was tatsächlich nicht mehr wiederverwertet werden kann beziehungsweise nach Gesetz nicht recycelbar ist. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Kunststoff und Metall, die nicht mit dem Grünen Punkt markiert sind, wie alte Töpfe und Pfannen oder Plastikspielzeug und Zahnbürsten.
Das dürfen Sie in die schwarze Tonne werfen:
- Asche, Aschenbecherinhalte (erkaltet)
- Fotos
- Geschirr und Keramik (nur in kleinen Mengen)
- Glühlampen, Halogenlampen (keine Energiesparlampen!)
- Hygienepapier: Binden, Windeln, Taschentücher
- Katzen-, Kleintierstreu
- Kehricht
- Kristallglas
- Lederreste, Lumpen
- Scherben aus Spiegel- und Fensterglas
- stark verschmutzte Verpackungen
- Spielzeug
- teilweise Styropor
- Trinkgläser
Dürfen Geschirr oder Porzellan in den Restmüll?
Keramik und Geschirr können nur in kleinen Mengen – beispielsweise ein zerbrochener Teller oder eine kaputte Tasse – im Restmüll entsorgt werden. Größere Mengen gehören auf den Wertstoffhof.
Dürfen Windeln und Hygieneartikel in die schwarze Tonne?
Ja, Hygieneartikel wie Tampons, Feuchttücher, Kosmetiktücher oder Wattestäbchen dürfen in der Restmülltonne entsorgt werden. Das gleiche gilt für Windeln und Tierstreu.
Schwarze Tonne ist voll – Wohin mit dem Restmüll?
Haben Sie zu viel Müll oder ist die Tonne bereits stark gefüllt, sollten Sie auf keinen Fall den Müll pressen oder verdichten. Diese Vorgehensweise verbieten alle kommunale Müllentsorgungsbetriebe. Bei einem Verstoß bleibt die Tonne ungeleert stehen, bis Sie Abhilfe schaffen, oder Ihnen wird ein Bußgeld auferlegt.
Quelle: T-Online
Symbolbild: Freepik

