Hartz IV: Wieviel darf ich nun wirklich dazuverdienen?

Hartz IV

Wie viel kann ich bei Bezug von Hartz IV anrechnungsfrei dazuverdienen?

Ist der Hartz 4 Empfänger erwerbstätig, wird vom Bruttoeinkommen ein monatlicher, pauschaler Betrag von 100 Euro (250 Euro bei ehrenamtlicher Tätigkeit*) vom Einkommen abgezogen (§ 11b Abs. 2 SGB II). Diese 100 Euro sind komplett anrechnungsfrei auf die Hartz 4 Leistungen, da sie als Freibetrag gelten und nicht als Einkommen berücksichtigt werden.

Darüber hinaus verbleiben weitere Beträge prozentual gestaffelt je nach Einkommenshöhe anrechnungsfrei und zwar bei einem Bruttoeinkommen zwischen:

  • 100,01 € und 1.000,00 € sind 20 % davon anrechnungsfrei
  • 1.000,01 € und 1.200,00 € sind nochmals 10 % davon anrechnungsfrei

Dieser Betrag erhöht sich von 1.200 Euro auf 1.500 Euro, wenn ein minderjähriges Kind mit in der Bedarfsgemeinschaft lebt.

Beispielrechnung für einen 450 Euro Job (Minijob)

Bei einem Zuverdienst bis 450 Euro (Minijob) wirken sich die Freibeträge folgendermaßen aus:

Einkommen/ Freibetrag Beträge
Einkommen (450-Euro-Job) 450,00 Euro
Freibetrag Erwerbseinkommen (§ 11b SGB II) – 100,00 Euro
verbleibendes Einkommen 350,00 Euro
20% von 350,00 Euro – 70,00 Euro
anzurechnendes Einkommen 280,00 Euro

 

Bezieht der Antragsteller Sozialleistungen nach Hartz IV und hat zugleich ein Einkommen von 450 Euro aus einer geringfügigen Beschäftigung, so bleiben von diesen 450 Euro nur 170 Euro anrechnungsfrei.


Beispielrechnung bei Einkommen über 450 Euro

Bei diesem Beispiel gehen wir von einer Familie mit 4 Kindern aus. Die Mutter hat kein Erwerbseinkommen und der Vater hat ein Einkommen vom 1.100 Euro monatlich. Im Beispiel gehen wir von einem monatlichen Gesamt-Regelbedarf von 1.700 Euro aus, ohne die Kosten für Unterkunft und Heizung.

Einkommen/ Freibetrag Beträge
Erwerbseinkommen Vater 1.100,00 Euro
Freibetrag Erwerbseinkommen (§ 30 SGB II) – 100,00 Euro
Freibetrag Stufe I 20% von 900,00 Euro – 180,00 Euro
Freibetrag Stufe II 10% von 100,00 Euro  – 10,00 Euro
Freibetrag gesamt – 290,00 Euro
anrechenbares Einkommen 810,00 Euro

 

Vom Einkommen des Vaters werden 810 Euro anrechenbares Einkommen auf den monatlichen Regelbedarf von 1.700 Euro angerechnet, so dass das Jobcenter nur 890 Euro an Hartz-IV-Leistungen an die Familie auszahlt.

Mit anderen Worten: Der Vater im Beispiel bekommt seinen normalen Lohn von seinem Arbeitgeber und das Jobcenter stockt dann um 890 Euro auf, so dass die Familie dann 1990 Euro zur Verfügung hat.


Bundesfreiwilligendienst und Ehrenamt

Etwas anders ist es, wenn man z. B. Geld durch einen Bundesfreiwilligendienst in Form von Taschengeld bekommt.

Der Bundesfreiwilligendienst ist als freiwilliges Engagement ein unentgeltlicher Dienst. Freiwillige bekommen aber ein Taschengeld von maximal 423 € monatlich (Stand 2022).

  • § 1 Abs. 7 Arbeitslosengeld 2/Sozialgeld-Verordnung (ALG-2-V) sieht vor, dass ein Teilnehmer am BFD von seinem Taschengeld 250 Euro als nicht auf die Hartz 4 Leistung anrechenbaren Zuverdienst behalten darf.

Bis zu 250 Euro Taschengeld werden also nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.

Das Gleiche gilt auch wenn man eine Aufwandsentschädigung für ein Ehrenamt (Ehrenamtspauschale) bekommt. Auch diese wird bis zu einer Höhe von 250 Euro nicht auf die Hartz 4 Leistung angerechnet.

Wenn Taschengeld oder Aufwandsentschädigung höher als 250 Euro ausfallen, bleibt nur der Freibetrag von 250 Euro.


Wenn man mehrere Möglichkeiten des Zuverdienstes gleichzeitig nutzt sieht es ähnlich aus:

Beispiel:

Taschengeld BfD 250€ anrechnungsfrei 250,- €
+Minijob 450€ davon 20% anrechnungsfrei 90,- €
Es verbleiben: 340,- €

 

Es wird also immer nur ein Freibetrag angerechnet.

Wir hoffen das wir mit dieser kleinen Zusammenstellung über die Anrechnung von Zusatzverdiensten ein wenig Licht ins Dunkel bringen konnten. Weitere Informationen findet man im Internet, zum Beispiel auf der Seite: HartzIV.org