Bildungs- und Teilhabeleistungen für bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Zum 01.01.2024 wird die Stadt Leipzig die Bildungskarte einführen.
Fußballspielen im Verein, Mittagessen in der Schulkantine oder ein Klassenausflug in den Tierpark – viele Kinder waren bisher von diesen Aktivitäten ausgeschlossen. Mitmachen war für sie aus finanziellen Gründen nicht möglich. Das ändert sich mit dem Bildungspaket.
Seit August 2019 wurden die Leistungen durch das Starke-Familien-Gesetz wesentlich verbessert. Der Geldbetrag für den persönlichen Schulbedarf beträgt nunmehr im Kalenderjahr 2023 insgesamt 174 Euro, dieser Betrag wird jährlich fortgeschrieben. Bei den Bedarfen für gemeinschaftliches Mittagessen sowie der Schülerbeförderung sind die zuvor notwendigen Eigenanteile weggefallen. Bei der Lernförderung wurde klargestellt, dass sie unabhängig von einer Versetzungsgefährdung in Betracht kommt. Die Leistung für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft wird bei nachgewiesenem Teilhabebedarf pauschal erbracht und beträgt 15 Euro monatlich.
Bildungs- und Teilhabeleistungen (Bildungskarte) kommen insbesondere für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Betracht, die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) oder Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Auch wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben. Zudem kann ein Anspruch auf Leistungen des Bildungspakets nach dem SGB II oder SGB XII bestehen, wenn das Kind bzw. seine Eltern zwar ansonsten keine der genannten Sozialleistungen beziehen, jedoch die spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarfe des Kindes nicht decken können
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministerium für Arbeit und Soziales: www.bildungspaket.bmas.de.
Quelle: Stadt Leipzig
Symbolbild: Pixabay