Das neue Bürgergeld – Sanktionen und Anreize

Bürgergeld

Der Hartz-4-Nachfolger hat die erste parlamentarische Hürde genommen. Welche Regelungen von 2023 an gelten sollen.

Millionen Bedürftige in Deutschland sollen mit dem Bürgergeld ab 1. Januar mehr Geld und eine bessere Betreuung erhalten. Das Bundeskabinett gab am Mittwoch grünes Licht für die zentrale Sozialreform der Ampel-Koalition. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetz noch zustimmen.

Das Bürgergeld soll Hartz 4 für die mehr als fünf Millionen Betroffenen in seiner heutigen Form ablösen.

Was es bringt:

Höhere Regelsätze

  • Der Regelsatz der Grundsicherung soll von 449 auf 502 Euro steigen.
  • Mit Partnern zusammenlebende Erwachsene erhalten 451 Euro.
  • Jugendliche ab 14 bekommen 420 Euro, Kinder von 6 bis 14 Jahre 348 Euro, Unter-6-Jährige 318 Euro.

Normalerweise führt die turnusgemäße Erhöhung der Regelsätze an die Preis- und Lohnentwicklung zu weit geringeren Steigerungen. Um die außergewöhnlich hohe Inflation zu berücksichtigen, wurde der Mechanismus nun verändert – auch künftig sollen die Anpassung die Preisentwicklung folglich zeitnaher und wirksamer widerspiegeln.

Sanktionen

Wer nicht mit dem Jobcenter kooperiert, soll weniger Sanktionen fürchten müssen. Solche Sanktionen waren bereits im Vorfeld gesetzlich ausgesetzt worden. Nun sollen die Möglichkeiten zur Kürzung der Leistungen in einer sechsmonatigen Vertrauenszeit stark eingeschränkt werden.

  • Zahlungen sollen nur bei versäumten Terminen im Jobcenter gemindert werden können.
  • Bei Pflichtverletzungen hingegen, also etwa der Nichtannahme einer zumutbaren Arbeit, soll es im ersten halben Jahr keine Sanktionen mehr geben.
  • Später können bei wiederholten Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen höchstens 30 Prozent des Regelbedarfs gemindert werden.
  • Kosten der Unterkunft und Heizung werden nicht gemindert.
  • Für Rückforderungen soll eine Bagatellgrenze von 50 Euro eingeführt werden.

Vermögen

In den ersten zwei Jahren des Bürgergeldbezugs sollen Karenzzeiten gelten:

  • Die Kosten für Mietwohnungen oder selbst genutztes Wohneigentum werden unabhängig von der Fläche anerkannt.
  •  Zwei Jahre lang soll man bis zu 60.000 Euro Vermögen haben dürfen, auch wenn man Bürgergeld bezieht.
  • Nach 24 Monaten Bürgergeldbezug sollen Vermögen und Angemessenheit der Wohnung überprüft werden können. Dabei soll mehr Vermögen als bisher unangetastet bleiben.

Anreize

  • Ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro soll bekommen, wer arbeitslos ist oder als Geringverdiener aufstockende Leistungen bekommt und an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung teilnimmt.
  •  Betroffene können bei Bedarf in drei Jahren eine Umschulung besuchen statt bisher in zwei Jahren.
  •  Für die Teilnahme an Maßnahmen für eine nachhaltige Integration soll ein Bonus in Höhe von monatlich 75 Euro eingeführt werden.
  • Der Vorrang von Vermittlung in einen Job vor Weiterbildung wird abgeschafft.
  • Arbeitlose sollen verstärkt Coaching bekommen.

Kooperation: Wichtig ist den Koalitionären, dass Jobcenter den Betroffenen „auf Augenhöhe“ begegnen sollen, wie sie es schon in ihrem Koalitionsvertrag geschrieben haben. Am Anfang soll ein Kooperationsplan erarbeitet werden. Was wünscht sich der oder die Arbeitslose für den weiteren Werdegang? Besser als bisher sollen diese Wünsche berücksichtigt werden.

Grünen-Fraktionsvize Audretsch macht noch auf eine andere geplante Neuerung aufmerksam: „Künftig werden alle von den Jobcentern in freundlichen, klaren Sätzen angeschrieben“, sagt er. „Keine komplexen Rechtstexte, keine Rechtsfolgenbelehrungen, die häufig wie Drohungen wahrgenommen werden.“

(Text gekürzt)

Quelle: ihre-vorsorge.de

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