Das ändert sich im Dezember 2025

Dezember

Die Nebenkostenabrechnung für 2024 muss noch im Dezember zugestellt werden. Damit Weihnachtspost pünktlich ankommt, sollten Fristen beachtet werden. Eine Barauszahlung der Rente gibt es jetzt nicht mehr. Bei der Deutschen Bahn gilt ein neuer Fahrplan. Was bringt der Dezember noch für Verbraucher und Verbraucherinnen?

Nebenkostenabrechnung, Bahnfahren, Weihnachten – Das ändert sich im Dezember!

Frist für Nebenkostenabrechnung läuft ab

Die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2024 muss Mietern bis zum 31. Dezember zugestellt werden. Daraus muss hervorgehen, ob es eine Differenz zwischen monatlich gezahlten Abschlägen und tatsächlich entstandenen Betriebskosten wie Wasser, Heizung oder Müllabfuhr für den Abrechnungszeitraum gibt. Der Gesetzgeber hat Vermietern die Frist gesetzt und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Paragraph 556 verankert. Geregelt ist demnach: „Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen.“

Verpasst der Vermieter die Frist, erlischt die Möglichkeit für ihn, eine Nachforderung zu fordern. „Es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten“, heißt es im BGB dazu weiter. Ansprüche auf mögliche Guthaben bleiben jedoch weiterhin bestehen.

Zuschlag bei Erwerbsminderungsrenten nicht mehr extra

Wer erstmalig zwischen 2001 und 2018 Erwerbsminderungsrente bekommen hat, bekommt aufgrund des Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz seit Juli 2024 dazu noch einen Zuschlag. Noch bis November wurde der Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente anhand des Rentenbetrages berechnet und als Extraposten ausgewiesen. Ab Dezember sind dann die jeweils gesammelten Renten-Entgeltpunkte Grundlage für die Berechnung des Zuschlages. Darüber wurden Betroffene per Bescheid informiert.

Neu: Der Zuschlag wird nicht mehr gesondert aufgeführt. Die Deutsche Rentenversicherung weist auf ihrer Homepage darauf hin: „Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag zu Ihrer eigenen Versichertenrente als Einkommen bei der Witwen-/Witwerrente berücksichtigt und kann diese danach auch mindern.“

Rente nur noch auf Konto ausgezahlt

Ab dem 1. Dezember stellt die Deutsche Bank als Nachfolgerin der Postbank die Barauszahlung von Renten ein. Wer seine Rente bislang per Zahlungsanweisung noch bar erhalten hat, bekommt das Geld künftig ausschließlich auf ein Bankkonto überwiesen. Heißt: Ab Januar ist eine Kontoverbindung verpflichtend. „Dies war im Inland die einzig verbliebene Möglichkeit, sich die Rente in bar auszahlen zu lassen.
Die betroffenen Rentnerinnen und Rentner wurden bereits mehrfach schriftlich über die Einstellung dieses Services informiert“, erklärt die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Homepage.

Wer noch kein Konto besitzt, sollte schnell eines einrichten, denn sonst könnte die Rentenzahlung vorübergehend ausbleiben – sie wird jedoch nachträglich überwiesen, sobald ein Konto eingerichtet ist.

Neuer Fahrplan der Deutschen Bahn

Ab 14. Dezember gilt bei der Deutschen Bahn der neue Winterfahrplan. ICE-Züge verbinden dann 21 Städte Deutschlands im Halbstundentakt. Das sind dann „nahezu doppelt so viele“ wie vorher, so die DB. 21 Städte werden dann angebunden sein, so etwa auch auf den Strecken Hamburg, Hannover und Kassel oder Erfurt, Halle und Berlin. Zwischen Berlin-München und Hamburg-Frankfurt (am Main) kommen mehr sogenannte Sprinterzüge zum Einsatz, die besonders schnell unterwegs sind und seltener halten. Die Preise im Fernverkehr bleiben erstmals seit sechs Jahren stabil, klar ist aber schon, dass das Deutschlandticket für den Regional- und Fernverkehr ab Januar 63 Euro kosten wird statt 58 Euro.

Im internationalen Bahnverkehr gibt es die neue Eurocity-Verbindung von Leipzig nach Krakau in Polen, zudem werden weitere Städte in der Schweiz mit dem ICE erreicht. Es wird auch mehr Fernverbindungen in neun europäische Länder geben, darunter nach Belgien, Tschechien und Dänemark. Von Erfurt gibt es künftig einen direkten ICE nach Paris.

Geschenke zum Fest rechtzeitig verschicken

Wer Weihnachtsgrüße per Post verschickt, sollte dies nicht zu spät tun.

Das sind die Abgabe-Fristen bei der Deutschen Post, damit die Sendungen garantiert noch vor dem Fest ankommen:

  • Briefe und Postkarten innerhalb Deutschlands bis 20. Dezember (mit Einschreiben bis 22. Dezember)
  • Briefe und Postkarten innerhalb Europas bis 12. Dezember
  • Briefe und Postkarten außerhalb Europas bis 5. Dezember
  • Päckchen und Pakete innerhalb Deutschlands bis 20. Dezember
  • Päckchen und Pakete innerhalb Europas bis 15. Dezember bei den Nachbarländern (zeitigere Fristen bei anderen Ländern)
  • Päckchen und Pakete außerhalb Europas bis 26. November
  • Express-Versand bis 22. Dezember

Tipp: Die Abgabe muss vor den Abholzeiten in der Filiale oder der Briefkastenleerung erfolgen.

(Text gekürzt)


Quelle: MDR.de

Symbolbild: KI

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