Was bringt uns das Jahr 2021

Gesetzesänderungen 2021

Neue Jahre bringen Veränderungen mit sich, auch in der Gesetzeslage. Einige davon sollen hier genannt werden:

Der Mindestlohn steigt 2021 um 15 Cent: von 9,35 Euro auf 9,50 Euro in der Stunde. Werden Minijobber zum Mindestlohn beschäftigt, vermindert sich mit der Lohnanhebung die monatliche Arbeitszeit, die Minijobber maximal tätig sein dürfen. Konnten sie im Jahresschnitt bislang 48 Stunden im Monat tätig sein, so liegt diese Grenze 2021 nur noch bei 47 Stunden. Arbeitet ein Minijobber regelmäßig mehr, gilt er als sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Auch das Kindergeld wird erhöht: um 15 Euro monatlich. Dafür kommt aber nun eine CO2-Steuer, und die Kfz-Steuer wird erhöht. Beides ist Teil des Klimapakets.

Weiter: Konnte früher nur derjenige ein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen, der auch eines hatte, kann jetzt jeder, der zuhause arbeitet, eine Homeoffice-Pauschale geltend machen. Für jeden Arbeitstag zuhause dürfen Arbeitnehmer künftig einen Betrag von 5 Euro, höchstens aber 600 Euro im Jahr abziehen. Begünstigt werden also 120 Arbeitstage im Homeoffice. Diese Pauschale wird aber auf zwei Jahre begrenzt.

Vor allem aber ist eine gravierende Änderung beim „Soli“ relevant: Der Solidaritätsbeitrag, eingeführt nach der Vereinigung, fällt nun, nach etwa 30 Jahren, weg – zumindest für rund 90 Prozent der Bundesbürger. Singles mit einem Jahresbruttoeinkommen von bis zu 73.000 Euro müssen die Abgabe dann nicht mehr zahlen, für ein Ehepaar mit zwei Kindern liegt die Grenze bei 151.000 Euro brutto. Wichtig für Spenden ist: Nach dem Jahressteuergesetz soll es nun reichen, Spenden bis zu 300 Euro mit einem „vereinfachten Zuwendungsnachweis“ zu belegen. Vereinfachte Nachweise sind: Kontoauszüge, Online-Banking-Ausdrucke sowie Bareinzahlungsbelege. Bislang lag diese Grenze bei 200 Euro. Und schließlich steigt auch die Ehrenamtspauschale: Zum 1. Januar 2021 steigt sie von 720 auf 840 Euro jährlich. Bis zu dieser Höhe bleibt die pauschale Erstattung für finanzielle Aufwendungen ehrenamtlich Engagierter steuerfrei.

Heidrun Zinecker