September 2024 – Was ist neu?

September

Bei der KfW können erste Belege für Heizungskredite eingereicht werden. Die Übergangsfrist für bestimmte Winterreifen läuft aus. Für Corona-Hilfen werden die letzten Schlussabrechnungen fällig. Für viele läuft auch der Countdown für die Steuererklärung. Radikalschnitte bei Bäumen und Hecken sind noch bis 30. September verboten. Was bringt der September noch an neuen Gesetzen und Änderungen für Verbraucher?

Steuererklärung nicht vergessen

Die Abgabefrist für die Steuererklärung für 2023 endet am 30. August. Da das ein Samstag ist, kann sie noch bis zum 2. September 2024 abgegeben werden. Das gilt für jene, die sie ohne Hilfe von einem Steuerberater anfertigen. Steuerpflichtige, die einen Steuerberater hinzuziehen, müssen die Steuererklärung für 2023 bis zum 31. Mai 2024 beim Finanzamt einreichen. Dies ist ein Samstag, womit die Abgabe dann bis zum Montag, dem 2. Juni erfolgen kann.

Wahlen in drei Bundesländern

In drei Bundesländern stehen im September die Landtagswahlen an:

  • Sachsen und Thüringen: am 1. September
  • Brandenburg: am 22. September

Kommt es nach den Wahlen zu neuen Regierungskonstellationen, macht sich das im Bundesrat bemerkbar. Denn dort sind nur Mitglieder der jeweiligen Landesregierungen vertreten, sobald diese vereidigt wurden. „Parteien, die in den Landtagen in der Opposition sind, entsenden keine Vertreter in den Bundesrat“, heißt es auf der Homepages des Bundesrates.

Pflicht zur Optimierung der Heizungsanlage

Bei Gebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten, deren zentrale Wärmeversorgung auf Erdgasbasis erfolgt, müssen Eigentümer und Eigentümerinnen bis zum 15. September einen hydraulischen Abgleich an den Anlagen vornehmen – soweit dies noch nicht geschehen ist.

Damit sollen die Wärmeströme im System optimiert werden, sodass die Energie auch gleichmäßig auf die Heizkörper verteilt wird. Grundlage hierfür ist, dass das Heizwasser ungehindert durch alle Leitungen fließen kann und der Druck so optimal ist, dass auch entferntere Heizkörper ausreichend versorgt werden. Geregelt ist dies durch die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“. Damit soll Energie eingespart werden, was auch die Heizkosten senkt.

Aus für „M + S“-Winterreifen

Die Übergangsfrist für mit „M+S“ gekennzeichnete Autoreifen läuft zum 30. September aus. Bereits seit 1. Januar 2018 durften sie nicht mehr produziert und neu in den Handel gebracht werden.

Wer die Reifen ab Oktober weiter bei winterlicher Witterung benutzt, muss mit einem Bußgeld rechnen. „M+S“ steht für Matsch und Schnee. Laut Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) sind dann nur noch die Allwetterreifen auf winterlichen Straßenabschnitten erlaubt, die an der Flanke ein „Alpine“-Symbol tragen. Das ist ein Piktogramm aus einem Berg und einer Schneeflocke.

Neue Abgasnorm für Pkw

Für alle Pkw-Erstzulassungen gilt ab 1. September die Abgasnorm Euro 6e. Die Grenzwerte für Stickoxide und Partikelanzahl sind denen des Vorgängers Euro 6d-ISC-FCM im theoretischen Prüfverfahren identisch, die erlaubten Durchschnittswerte bei den sogenannten RDE-Tests, also Checks bei realen Straßenfahrten, wurden jedoch herabgesetzt. Mehr berücksichtigt werden damit nun Emissionen, bei denen auch Verkehrsdichte und Wetter eine Rolle spielen.

Organspende-Bereitschaft leichter angeben

Organspenden werden dringend gebraucht. Deswegen sollen mit dem „Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“ immer mehr Hürden abgebaut werden, seine Bereitschaft angeben zu können. Seit März ist dies im Organspende-Register möglich. Dies ist ein Online-Portal des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.

Bis 30. September soll das Organspende-Register auch über die Apps der Krankenkassen zu erreichen sein. Bei der AOK etwa ist der Startschuss dafür vor wenigen Tagen bereits gefallen. Wichtig: Die Bereitschaft zur Organspende kann auch jederzeit widerrufen werden.

Bundesweiter Warntag am 12. September

Nicht erschrecken: Am 12. September soll jeder Handynutzer in Deutschland um 11 Uhr eine lautstarke Warnmeldung erhalten. Gegen 11:45 Uhr soll laut Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe eine Entwarnung folgen. Dies ist ein Probelauf für den Ernstfall und soll Smartphone-Nutzern zeigen, wie derartige Informationen bei einer Gefahrenlage auf den Geräten ankommen. Die Reichweite ist enorm: 68 Millionen Menschen in Deutschland besitzen ein Handy.

Radikalschnitte bei Bäumen und Hecken bis 30. September verboten

Noch bis Ende September ist es nicht erlaubt, Hecken, Gebüsche oder Laub- oder Nadelgehölze stark zurückzuschneiden oder ganz zu entfernen. Der Paragraf 39 im Bundesnaturschutzgesetz verbietet zwischen dem 1. März und dem 30. September solche Radikalschnitte. Damit sollen brütende Vögel und ihre Nester geschützt werden.

(Text gekürzt)


Quelle: mdr.de
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