Was genau wo, wann und unter welchen Bedingungen gilt.
In Sachsen gibt es eine neue Corona Schutzverordnung. Diese Regeln gelten ab dem 08. März und bleiben vorerst bis zum 31. März 2001 bestehen.
Grundvoraussetzung für jeden Lockerungsschritt ist, dass es kein Wachstum der Infektionszahlen gibt. Sollten sich die Inzidenzwerte wieder erhöhen, können die Öffnungen schnell zurückgefahren werden.
Hygienevorkehrungen wie die Maskenpflicht und Abstandsregelungen bleiben wie gehabt. In öffentlichen Einrichtungen sowie in Bus und Bahn.
Empfohlen wird weiterhin, das regelmäßige Lüften in geschlossenen Räumen, Verzicht auf Fahrten im öffentlichen Personalverkehr und Angebote von Home-Office Lösungen.
Erste vorsichtige Lockerungsmaßnahmen gibt es bei den Kontaktbeschränkungen. Treffen zweier Haushalte bis maximal 5 Personen sind erlaubt. Kinder unter 15 Jahren werden nicht mitgezählt.
Nach den Friseuren sind nun auch wieder die Baumärkte, Buchhandlungen und Blumengeschäfte geöffnet. Wer einen gültigen Büchereiausweis besitzt, kann nun wieder die städtischen Bibliotheken besuchen. Allerdings ist da die Aufnahme der Kontaktdaten nötig und man darf man nur 20 Minuten verweilen.
Dienstleistungsunternehmen wie Kosmetik- und Nagelstudios sowie Fahrschulen dürfen auch wieder öffnen.
Alle Beschäftigten und Selbstständigen mit direkten Kundenkontakt sind verpflichtet einmal pro Woche einen Corona-Test vorzunehmen.
Ab dem 15. März sind die Schulen für die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe wieder geöffnet.
Allerdings nur im Zusammenhang mit umfangreichen Testpflichten. Unterrichtet wird im Wechselmodell mit Gruppengrößen bis zu 16 Schülerinnen und Schülern. Die Förderschulen starten schon ab dem 10.März.
Es besteht keine Schulbesuchspflicht. Die Eltern können ihre Kinder vom Präsenzunterricht abmelden.
Ebenso ab dem 15. März öffnen Zoos, Tierparks, Museen, Galerien und Gedenkstätten mit vorheriger Terminbuchung.
Kontaktfreier Sport an der frischen Luft ist in kleinen Gruppen bis zu 20 Personen erlaubt.
Hat sich der Inzidenzwert nach den obigen Öffnungen nicht weiter erhöht, wird es weitere Lockerungen geben. Diese sind im gastronomischen und kulturellen Bereich vorgesehen.
Restaurants dürfen ab dem 22. März ihre Außenbereiche öffnen und mit vorheriger Terminvereinbarung Gäste empfangen. Wenn mehrere Haushalte an einem Tisch sitzen, ist ein tagesaktueller negativer Corona-Test vorzuweisen.
Kultureinrichtungen wie Theater, Kino und Konzerthäuser können ebenfalls ab dem 22. März wieder öffnen. Aber auch hier ist ein negativer Corona-Test Plicht.
Wöchentlich gibt es ab dem 8. März für jeden Bürger einen kostenlosen Schnelltest den man in einem Testzentrum, beim Arzt oder in der Apotheke machen kann.
Es folgen weitere Lockerungen wenn der 7 Tage Inzidenzwert kontinuierlich unter 50 bleibt.