Ab dem 1. Januar 2024 wird für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten in der Zentralen Bußgeldbehörde ein neues, digitales Verfahren eingesetzt.
Ab dem 1. Januar 2024 wird für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten in der Zentralen Bußgeldbehörde ein neues, digitales Verfahren eingesetzt.
Mit QR-Code das Verfahren abschließen
Das Online-Knöllchen als Nachfolger des bekannten rot-weiß-blauen Hinweiszettels an der Windschutzscheibe ermöglicht über eine individuelle Kennung bzw. einen entsprechenden QR-Code, den erhobenen Vorwurf sofort online einzusehen, nachzuvollziehen und das Verwarnungsgeld via Kreditkarte, Giropay oder paydirekt unkompliziert und sicher zu bezahlen. Wenn das Verwarngeld innerhalb von sieben Kalendertagen bezahlt wird, gilt das Verfahren als abgeschlossen. Damit einher gehen mehrere Vorteile: Durch die Bußgeldstelle werden weder Personendaten erhoben noch ein Brief verschickt. Wurde die Ordnungswidrigkeit mit einem Mietwagen begangen, können sich Betroffene durch das Online-Knöllchen die oft zusätzliche Gebühr der Mietwagenfirma sparen. Das mit dem Online-Knöllchen einhergehende Angebot, das Verfahren schnell abzuschließen, ist in jedem Fall freiwillig.
Anhörung und Einsichtnahme online möglich
Schriftliche Verwarnungen und Anhörungen der Zentralen Bußgeldbehörde enthalten ab dem 1. Januar 2024 Zugangsinformationen zur Online-Anhörung, sind grundsätzlich in allen Ordnungswidrigkeitsverfahren möglich und werden unter anderem dann versendet, wenn das Angebot einer Zahlung über das Online-Knöllchen nicht angenommen wurde oder die vorgeworfene Ordnungswidrigkeit einen Bußgeldtatbestand erfüllt. Wer die Online-Anhörung in Anspruch nimmt, hat es damit einfacher, sich fristgerecht und ohne viel Aufwand zu einem Sachverhalt zu äußern und Einsicht in die Details der vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit zu nehmen. Vervollständigt wird das neue digitale Angebot durch ein Onlineportal für Ordnungswidrigkeiten. Bürgerinnen und Bürger können damit der Zentralen Bußgeldstelle rechtssichere und vollständige Anzeigen zur weiteren Verfolgung übermitteln. Mit den neuen Möglichkeiten dieses Portals werden Fehler und unvollständige Angaben vermieden, die Datenverarbeitung wird effizienter.
Hintergrund ist Einführung der elektronischen Akte
In der Bußgeldbehörde werden jährlich rund 450.000 Ordnungswidrigkeitsanzeigen bearbeitet. Das bisher verwendete Verfahren war seit 1996 im Einsatz. Auf der Grundlage des Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 ist der Rechtsverkehr mit Strafverfolgungsbehörden und Gerichten spätestens ab 1. Januar 2026 elektronisch zu führen. Daran ist auch die Zentrale Bußgeldbehörde gebunden. Mit Blick auf die Dauer von Einspruchsverfahren, ist die Einführung der elektronischen Akte – bereits zwei Jahre vor der gesetzlichen Vorgabe – unbedingt sinnvoll.
Quelle: Stadt Leipzig
Symbolbild: Pixabay