Viele Krankenkassen haben 2026 erneut den Zusatzbeitrag erhöht. Der Wechsel ist einfach – Versicherte sollten aber genau hinschauen, ob er sich lohnt. Denn nicht alle Leistungen sind überall gleich.
Der allgemeine Beitragssatz für die gesetzlichen Krankenkassen liegt einheitlich bei 14,6 Prozent des Brutto-Einkommens. Allerdings erheben die Kassen einen Zusatzbeitrag. Die Höhe legen sie selbst fest, 2026 liegt er im Durchschnitt bei 2,9 Prozent. Fast die Hälfte der gesetzlichen Kassen hat den Zusatzbeitrag im Januar erhöht, um Finanzierungslücken zu schließen. Sowohl vom normalen Beitrag als auch vom Zusatzbeitrag bezahlen Versicherte und ihre Arbeitgeber jeweils die Hälfte.
Krankenkassenwechsel ist sehr unkompliziert
Erhöht eine Kasse ihren Zusatzbeitrag, muss sie ihre Versicherten darüber informieren. Diese haben ein Sonderkündigungsrecht und können zu einer günstigeren Krankenkasse wechseln. Darüber müssen sie die alte Kasse nicht einmal informieren. Es genügt, einen Antrag auf Mitgliedschaft in der neuen Kasse zu stellen. Die Kündigung bei der bisherigen übernimmt die neue Krankenkasse. Wichtig: Versicherte müssen ihren Arbeitgeber über den Wechsel informieren.
Sonderkündigungsrecht bis Ende Januar
Das Sonderkündigungsrecht gilt bis zum Ende des Monats, in dem die Erhöhung erstmals gilt. Wurde der Beitrag ab dem 1. Januar 2026 erhöht, können Versicherte bis zum 31. Januar kündigen. Nach zwei Monaten, also ab dem 1. April, sind sie dann bei der neuen Kasse versichert.
Vor dem Wechsel Leistungen vergleichen
Bei der Wahl der neuen Kasse sollten Versicherte nicht nur die Beitragshöhe berücksichtigen, sondern auch die Leistungen. Denn die Kassen unterscheiden sich, was spezielle Vorsorgeleistungen, Behandlungsmethoden oder Impfungen angeht. So beteiligen sich etwa einige Kassen an den Kosten der Zahnreinigung oder an Gebühren für Gesundheitskurse. Wechselwillige sollten daher überlegen, welche Leistungen ihnen besonders wichtig sind.
Allerdings ist ein Vergleich bei bundesweit über 90 gesetzlichen Krankenkassen nicht einfach. Vergleichsportale wie Kassenkompass, krankenkassen.de oder Verivox können Orientierung bieten, sind aber nicht immer neutral. Die Verbraucherzentrale fordert daher vom Bund, ein unabhängiges Vergleichsportal aufzusetzen.
Wechsel nach einem Jahr Mitgliedschaft möglich
Wer bereits länger als ein Jahr Mitglied derselben Krankenkasse ist, kann grundsätzlich ohne lange Wartezeiten wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Wer also beispielsweise Anfang April kündigt, wechselt zum 1. Juli. Bei einer Beitragserhöhung können auch Mitglieder, die noch keine zwölf Monate bei der Kasse versichert sind, ihr Sonderkündigungsrecht wahrnehmen.
Krankenkassen haben höhere Kosten
Gründe für die Beitragserhöhungen sind den gesetzlichen Kassen zufolge gestiegene Kosten, etwa für Medikamente oder die Versorgung in den Krankenhäusern. Da immer mehr Versicherte in den kommenden Jahren in Rente gehen und weniger einzahlen, gehen viele Experten davon aus, dass die Beiträge künftig noch weiter steigen könnten.
Quelle: NDR.de
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