Die Senkung der Energiesteuer soll ab dem 1. Juni in Kraft treten. Sie ist Teil des Entlastungspakets, welches die Bundesregierung als Reaktion auf die steigenden Energiepreise beschlossen hat.
Die von der Regierung beschlossene Senkung der Energiesteuer soll ab dem 1. Juni in Kraft treten und für die Dauer von drei Monaten gelten. Das geht aus einem Entwurf zur Änderung des Energiesteuergesetzes hervor, den das Bundesfinanzministerium heute veröffentlichte. Benzin könnte so nach Angaben der Regierung vom März vorübergehend um rund 30 Cent und Diesel um etwa 14 Cent pro Liter günstiger werden.
Die befristete Steuersenkung auf die Kraftstoffe Diesel, Benzin, Erdgas und Flüssiggas und deren steuerlich gleichgestellte Äquivalente wird den Staat danach 3,15 Milliarden Euro kosten. Weitere Steuermindereinnahmen könnten sich „durch Effekte der Bevorratung ergeben“.
Preissenkungen werden sich mit Verzögerung zeigen
Das Ministerium erwartet dem Entwurf zufolge aber nicht, dass die Preise an den Zapfsäulen sofort ab dem 1. Juni sinken werden, sondern erst mit einer Verzögerung von einigen Tagen. „Es ist nicht auszuschließen, dass sich die Steuersatzsenkung verzögert und schleichend in den Verbrauchspreisen widerspiegelt“, heißt es in dem Entwurf. Dafür dürfte der Effekt der Steuersenkung auch über Ende August hinaus noch für eine kurze Zeit anhalten.
Die Koalition hatte im März beschlossen, zur Abfederung der immens gestiegenen Energiekosten die Energiesteuer auf Kraftstoffe „auf das europäische Mindestmaß“ zu senken. Neben einer Senkung der Energiesteuer plant die Regierung eine Energiepreispauschale von 300 Euro für alle einkommensteuerpflichtigen Beschäftigten als Zuschuss zum Gehalt. Eine weitere Einmalzahlung für ärmere Haushalte in Höhe von 100 Euro und ein Einmalbonus pro Kind von 100 Euro. Außerdem soll ein Neun-Euro-Ticket für den öffentlichen Nahverkehr geben, dass ebenfalls ab 1. Juni für drei Monate gelten soll.
Quelle: tagesschau.de
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