Assistenzsysteme im Auto werden 2024 Pflicht

Assistentsysteme

Neuwagen müssen ab Mitte 2024 mit einem intelligenten Geschwindigkeitsassistenzsystem ausgestattet sein. Das weist Autofahrer aktiv auf überhöhtes Tempo hin. Dauerhaft ausschalten lässt sich der Tempowarner nicht, was manche Autofahrer ziemlich nerven dürfte.

Assistenzsysteme, wie Intelligent Speed Assistance (ISA), also ein cleveres Assistenzsystem, das über die gefahrene Geschwindigkeit in Autos wacht, ist kein komplett neues Thema für Autofahrer. Schon seit dem 6. Juli 2022 gilt die EU-Verordnung 2021/1958 für neue Fahrzeugtypen in Europa. Doch im nächsten Jahr greift die nächste Stufe.
Neufahrzeuge in der EU müssen ab dem 7. Juli 2024 mit ISA ausgestattet sein. Der Assistent weist Autofahrer durch akustische oder optische Signale auf Überschreitungen des Tempolimits hin. Auch eine automatische leichte Gaswegnahme, bei der das Gaspedal leicht nach oben gegen den Fuß drückt oder vibriert, kann der Assistent in entsprechenden Fahrsituationen ausführen, erklärt der Auto Club Europa in einer Pressemitteilung.


Die Idee hinter ISA ist gut und Hinweise auf überhöhte Geschwindigkeit sind nützlich, am Ende entscheidet aber der Mensch. Der Assistent begrenzt die Geschwindigkeit nicht und bremst zu schnelle Autos auch nicht aktiv ab. Fahrer sind weiterhin verantwortlich und können übersteuern.

Ein wichtiges Detail: Die Abschaltung von ISA klappt nicht dauerhaft. Das ist vor allem dann nervig, wenn das System durch Fehler nervt und zum Beispiel falsche Kartendaten im System hat oder über Kameras Verkehrszeichen nicht korrekt erkennt. Was möglich ist: ISA kann bei jedem Neustart des Fahrzeugs deaktiviert werden. Die Einstellung gilt aber immer nur für die aktuelle Fahrt.

Im Regelwerk heißt es dazu:
Der ISA muss bei jeder Aktivierung des Hauptkontrollschalters des Fahrzeugs wieder in den Normalbetrieb versetzt werden. Die automatische Reaktivierung des ISA kann vom Öffnen der Fahrertür abhängig gemacht werden.

Weitere Assistenten werden 2024 Pflicht

Im nächsten Jahr werden laut ACE weitere Assistenzsysteme Pflicht: Neuwagen müssen ab nächstem Sommer über Notbremsassistent, Müdigkeitswarner, automatisches Notbremslicht, Rückfahrassistenten und Notfall-Spurhalteassistenten verfügen. Außerdem ist eine Schnittstelle verpflichtend, um eine alkoholempfindliche Wegfahrsperre, so genannte „Alcolocks“, nachrüsten zu können.


Quelle: chip.de

Symbolbild: Pixabay

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