Stipendienprogramm „Denkzeit“ in Sachsen

Stipendienprogramm „Denkzeit“

Unter dem Titel „Denkzeit“ fördert die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen sächsische Künstlerinnen und Künstler mit Stipendien in Höhe von je 2.000 Euro. Das Programm soll die Akteure und Akteurinnen darin ermutigen, in Zeiten von Ausgangsbeschränkungen und Veranstaltungsverboten an ihrer künstlerischen Arbeit festzuhalten und individuelle Handlungsansätze für den Umgang mit der Corona-Krise zu entwickeln. Für die Umsetzung des Programms hat der Sächsische Landtag zwei Millionen Euro bewilligt.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Stipendien können freiberuflich tätige Künstlerinnen und Künstler erhalten, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben und weder an einer Hochschule immatrikuliert sind, noch sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden. Die freiberuflichen Künstlerinnen und Künstler sollen in einem der Bereiche Bildende Kunst, Darstellende Kunst und Musik, Film, Literatur oder einer vergleichbaren Sparte tätig sein. Die künstlerische Tätigkeit muss haupterwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausgeübt werden.

Was wird gefördert?

Das Stipendium ist offen für unterschiedliche Ansätze und Formate. So können beispielsweise Recherche- und Konzeptarbeiten oder Ideen der künstlerischen Reflexion der Krise ebenso Gegenstand des Stipendiums sein wie das Ausloten digitaler Interaktionstechniken, die Erprobung von Veranstaltungsformaten im virtuellen Raum oder die Restrukturierung von Arbeitsprozessen.

Wie stellt man einen Antrag?

Denkzeit-Stipendien können ab dem 23. April 2020 bei der Kulturstiftung beantragt werden. Die Beantragung ist ausschließlich online über ein Online-Verfahren möglich. Dazu bitte HIER klicken.

Aufgrund eines täglichen Neustarts des Servers ist das Formular zwischen 3.00-3.10 Uhr nicht verfügbar. Der Antrag muss enthalten:

– eine Skizzierung des Arbeitsvorhabens inkl. des für die Recherche notwendigen Zeitraums,

– eine Ausweiskopie (Vor- und Rückseite),

– die künstlerische Vita,

– sowie die Kontodaten des Antragstellers.

Die eigene Corona-bedingte Notlage ist in der Vita darzustellen.

Bitte laden Sie diese Dokumente am Ende des Formulars als PDF-Datei hoch.

Wie läuft das Verfahren ab?

Die Entscheidung über einen Antrag obliegt der Geschäftsstelle der Kulturstiftung. Im Falle einer Bewilligung, erhält der Antragsteller einen Zuwendungsbescheid zzgl. einer Rechtsbehelfsverzichtserklärung sowie einer Zahlungsaufforderung. Beide Dokumente sind der Kulturstiftung ausgefüllt zurückzusenden. Sobald sie vorliegen, werden die Stipendien als nicht rückzahlbare Zuschüsse für die Dauer von zwei Monaten gewährt und sind mit insgesamt maximal 2.000 Euro dotiert. Einen Monat nach Abschluss des Vorhabens ist durch den Zuwendungsempfänger ein Sachbericht (1-2 Seiten) als Verwendungsnachweis bei der Kulturstiftung einzureichen.

Ist das Stipendium mit anderen Fördermaßnahmen vereinbar?

Voraussetzung für die Vergabe eines Stipendiums ist, dass für den Förderzeitraum von der Kulturstiftung oder anderen Institutionen keine analogen Stipendienförderungen oder weitere Förderungen für denselben Zweck gewährt werden.

Zuwendungsbestimmungen „Denkzeit“

Pressemitteilung

Ansprechpartnerin:

Sophia Littkopf

Referentin

denkzeit@kdfs.de

Tel. +49(0)351-88480-33

Quelle: kdfs.de

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