Genesenen-Status: Alte Frist teilweise im Bundestag

Trotz der Verkürzung des Genesenen-Status von sechs auf drei Monate gilt im Bundestag teilweise weiter die alte Frist. Kaum tritt eine Corona-Verordnung in Kraft, folgt eine Ausnahmeregel nach der anderen – das ist ein verbreiteter Eindruck. Nun sorgt eine Regel im Bundestag für Empörung: Dort gilt der Genesenenstatus vorerst weiter für sechs Monate. Wie kommt es dazu?

Ein Sprecher sagte, das betreffe den Zugang zum Plenum und zu den Ausschüssen. Dieser werde durch die Allgemeinverfügung von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas geregelt, die sich noch an den alten Zeiträumen orientiere. Für den Zugang zum Arbeitsplatz, also zu den Büros von Abgeordneten, Fraktionen und der Bundestagsverwaltung gelte dagegen die auf 90 Tage verkürzte Frist.

Von der Unionsfraktion kam Kritik. Es sei seltsam, wenn im Bundestag etwas anderes gelte als in Deutschland insgesamt.

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Quelle: mdr.de

Bildquelle: Pixabay

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