Lockerungen! – Einkaufen ohne „G“

Lockerungen

Endlich! Corona-Lockerungen in Sachsen

Ab heute Lockerungen nach angepasster Corona-Notfallverordnung

Ab heute gelten einige neue Lockerungen bei den Corona-Regeln. Dafür hat die sächsische Landesregierung gestern die geltende Corona-Notfallverordnung angepasst. Diese Lockerungen gelten ab heute:

Wegfall der Kontaktbeschränkungen für Genesene und Geimpfte.

  • Konkret sollen Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene wegfallen. In der neuen Verordnung ist demnach vorgesehen, dass es bei Treffen keinerlei Grenzen der Personenanzahl mehr gibt, wenn nur Geimpfte und Genesene anwesend sind. Sollte mindestens eine ungeimpfte Person anwesend sein, gelte die Regel ein Hausstand plus zwei weitere Person aus einem anderen Hausstand.
  • Bei Eheschließungen und Begräbnissen gibt es keine begrenzten Teilnehmerzahlen mehr, es gilt hier gilt die 3G-Regel.
  • Im Einzelhandel entfallen die G-Regeln ganz. Darüber hinaus können Innenbereiche von Zoos, Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten ab Mittwoch wieder unter 3G-Zugangsbedingungen anstatt wie bisher 2G besucht werden. Für Sport im Außenbereich gilt ebenfalls 3G statt 2G. Weiterhin entfallen die Zugangsbeschränkungen für den Einzelhandel komplett. Hier gilt allerdings weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

Neue Schutzverordnung ab 4. März

Ab dem 4. März soll außerdem eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft treten. Für diese habe man sich am Dienstag auf Eckpunkte geeinigt. Laut Ministerin Petra Köpping sind darin keinerlei Schließungen mehr geplant. Aber man habe eine Vorbehaltsregelung aufgenommen, falls sich die Lage verschärfen sollte, so die Ministerin.

In der Verordnung sind weitere Öffnungsschritte geplant. In öffentlich zugänglichen Innenräumen werde die FFP2-Maskenpflicht bleiben. Für Gastronomie und Beherbergung soll laut Köpping die 3G-Regelung eingeführt werden. Bars, Diskotheken und Clubs sollen unter 2G+ öffnen können.

Quelle: MDR

Bildquelle: Pixabay

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