Seit Montag, dem 14.12.2020, sind laut Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen (vom 11.12.2020) Ausgangsbeschränkungen in Kraft.
Zu ihnen gehört auch, dass das Verlassen der Wohnung nur aus triftigem Grund erlaubt und die Übertretung eines 15-km-Radius‘ verboten ist. Die sächsische Polizei hat zusammen mit den Ordnungsämtern gleich am Montag begonnen, die Einhaltung dieser Verordnung zu überprüfen, und dazu Kontrollen auf Bundesstraßen durchgeführt. Diese betrafen im Leipziger Umkreis vor allem die Straßen, die zu den Einkaufszentren von Sachsen-Anhalt führen, wo am Montag und Dienstag noch die meisten Geschäfte öffnen durften. Folglich waren die Beamten auf den Bundesstraßen aktiv, die von Leipzig nach Halle-Saale (B 6) und Günthersdorf (B 181) führen. An den Kontrollstellen wurden insgesamt 487 Fahrzeuge kontrolliert, aber nur drei Verstöße gegen die Verordnung registriert. Sie wurden mit einem Bußgeld von 60 Euro geahndet.
Die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen werden weiterhin und verstärkt fortgesetzt, obwohl ab dem 16.12.2020 dann bekanntermaßen auch die Läden in Sachsen-Anhalt geschlossen bleiben werden, insofern für sie nicht Ausnahmeregeln gelten. Die am 15.12.2020 vorgenommene (geringfügige) Änderung der genannten Corona-Schutz-Verordnung in Sachsen ändert nichts am – gerechnet von der Wohnung – höchstens zulässigen Bewegungsradius von 15 km.