Nachtfahrverbot für Mähroboter – Strafen bis 50.000 Euro

Mähroboter

Mit bis zu 50.000 Euro kann in Leipzig zukünftig bestraft werden, wer in der Nacht seinen Mähroboter fahren lässt. Begründet wird die neue Regel mit der „Gefahr für Leib und Leben von Igeln“.

Ab sofort dürfen Mähroboter in Leipzig nur noch tagsüber fahren. Dadurch sollen Igel und andere Kleintiere geschützt werden, die nachts und in der Dämmerung unterwegs sind. Die Stadt hat am 19. April eine entsprechende Allgemeinverfügung im Amtsblatt veröffentlicht.

Das Verbot gilt demnach in der Zeit von 30 Minuten vor Sonnenuntergang bis 30 Minuten nach Sonnenaufgang, orientiert an der „Hauptaktivitätszeit des Igels“. Hintergrund ist, dass Igel – anders als andere Tiere – nicht vor den Mährobotern fliehen, sondern sich zusammenrollen und totstellen. Die scharfen Messer können ihnen dann schwere Verstümmelungen zufügen.

Hunderte Igel betroffen

Andreas Geisler kennt genug solcher Fälle. Als Vorsitzender des Tierschutzbeirats hat der SPD-Stadtrat Bilder und Belege von betroffenen Igeln gesammelt. Ergebnis: Allein im vergangenen Jahr haben Mähroboter in Leipzig 35 bis 40 der Stacheltiere getötet – mindestens 400 wurden durch Mähroboter oder Motorsensen schwer verletzt.

Die Zahlen finden sich auch in der Begründung zur Allgemeinverfügung. Weiter heißt es darin, dass sich die generell gefährdeten Igel seit Jahren zunehmend in Gärten oder Parks aufhalten würden, weil es ihnen in der freien Landschaft an Lebensraum fehle. Die Gefahr für die Tiere werde durch das Verbot „erheblich reduziert“.

Strafen bis 50.000 Euro

Ausnahmen von der Regel können auf Antrag bewilligt werden, „wenn nachgewiesen wird, dass im konkreten Einzelfall keine Gefahr für Leib und Leben von Igeln und anderen kleinen Wirbeltieren durch den Einsatz eines Mähroboters entsteht“ – etwa wenn das Gerät über eine Igelerkennung verfügt oder nur auf Gründächern unterwegs ist.

Bei Verstößen kann die Geldstrafe laut Bundesnaturschutzgesetz je nach Schwere bis zu 50.000 Euro betragen. Offen bleibt aber, wie das Verbot kontrolliert werden soll. „Uns ist natürlich klar, dass wir als Stadt nicht das Ordnungsamt in jeden Garten schicken können und wollen“, so Tierschützer Geisler. Vielmehr setze man auf die Vernunft der Menschen.


Quelle: LVZ

Symbolbild: Pixabay