Corona-Regeln in Sachsen sollen bis 2. April bleiben

Corona

Ab Freitag soll in Sachsen eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft treten. Grundlage dafür ist das Infektionsschutzgesetz des Bundes, das in dieser Woche beschlossen werden soll. Dieses sieht für die Bundesländer drei Möglichkeiten vor: eine Verlängerung der bestehenden Regeln, die Einführung von sogenannten Basisschutzmaßnahmen oder die Möglichkeit durch den Landtag eine epidemische Lage auszurufen und damit weitere Schutzmöglichkeiten zu schaffen.

In Sachsen sollen die meisten Regeln der aktuellen Verordnung bis zum 2. April verlängert werden. In einigen Bereichen wird es Lockerungen geben. Auch in den sächsischen Schulen und Kitas sollen die bisherigen Regeln weitergeführt werden. Die Eckpunkte für die neue sächsische Corona-Schutzverordnung wurden am Dienstag in einer Pressekonferenz vorgestellt. Beschlossen werden soll die Verordnung am Donnerstag.

Diese Regeln sollen vom 18. März bis 2. April gelten:

  • private Kontaktbeschränkungen entfallen
  • Kapazitätsbeschränkungen bei Veranstaltungen entfallen
  • FFP2-Maskenpflicht am eigenen Platz von Veranstaltungen kann nur entfallen, wenn der Mindestabstand eingehalten wird
  • Maskenpflicht (FFP2) im öffentlichen Personennahverkehr bleibt bestehen, aber die 3G-Regel entfällt
  • FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen (Einzelhandel, Museen etc.) bleibt weiterhin bestehen
  • für Außenbereiche gibt es eine Empfehlung zum Tragen von Masken, wenn viele Menschen zusammenkommen

Keine neuen Regeln in Schulen und Kitas

Die bestehenden Schutzmaßnahmen in Schulen und Kitas sollen bis zum 2. April verlängert werden. Das teilte das Kultusministerium mit. Das betrifft folgende Regeln:

  • Maskenpflicht im Schulgebäude
  • keine Maskenpflicht im Unterricht
  • Testpflicht zweimal pro Woche
  • Regelbetrieb in Schulen und Kitas
  • Wenn in einer Klasse eine Corona-Infektion auftritt, müssen sich die Schülerinnen und Schüler der Klasse an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen testen. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die geimpft oder genesen sind.
  • Nur positiv getestete Schülerinnen und Schüler müssen in häusliche Lernzeit wechseln.

Die neue Corona-Schutzverordnung soll am Freitag in Kraft treten und bis zum 2. April gelten.

Quelle: mdr.de

Bild: Pixabay