Aktuelle Corona-Regelungen für Sachsen

Die bundesweit verbindliche Corona-Notbremse sieht ab heute folgende Regeln für Sachsen vor:

  • Private Zusammenkünfte sind nur noch zwischen Angehörigen eines Hausstandes mit einer weiteren Person zulässig. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, die zum Haushalt gehören, werden dabei nicht mitgezählt.
  • Zwischen 22 Uhr und 5 Uhr gilt eine nächtliche Ausgangssperre, Joggen und Spaziergänge sind bis 24 Uhr erlaubt.
  • Freizeiteinrichtungen / -angebote und Ladengeschäfte (auch Baumärkte), die nicht der Grundversorgung dienen, sind ausnahmslos geschlossen zu halten. Click-and-collect ist weiterhin inzidenzunabhängig möglich. Einkaufen mit Termin (click-and-meet) ist mit tagesaktuellem Negativtest und Kontaktnachverfolgung ebenfalls erlaubt – bis zu einer 7-Tage-Inzidenz von 150.
  • Die Ausübung von Sport wird beschränkt. Es ist nur kontaktloser Individualsport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes zulässig. Kontaktfreier Sport in Gruppen von maximal fünf Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres darf stattfinden. In diesem Fall muss jedoch das Trainingspersonal einen tagesaktuellen negativen Test vorweisen können.
  • Theater, Opern, Museen, Kinos, mit Ausnahme von Autokinos, und Zoos bleiben geschlossen. Zoos und botanische Gärten können ihre Außenflächen weiterhin öffnen, sofern ein Hygienekonzept vorliegt. Die Besucher benötigen ein negatives tagesaktuelles Testergebnis.
  • Gaststätten und Speiselokalen ist die Öffnung untersagt. Die Abholung zuvor bestellter Speisen ist nur zwischen 5 Uhr bis 22 Uhr möglich.
  • Touristische Übernachtungen bleiben unzulässig.
  • Für Schulen und Hochschulen wird Wechselunterricht verpflichtend. Ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 165 ist nur noch Distanzunterricht erlaubt, Kindertageseinrichtungen müssen geschlossen werden und dürfen nur noch eine Notbetreuung anbieten.
  • Körpernahe Dienstleistungen – mit Ausnahme medizinisch notwendiger oder seelsorgerischer Behandlungen sowie Friseursalons und Fußpflege – sind untersagt. Die Testpflicht für Kunden beim Friseurbesuch und der Fußpflege besteht weiterhin.
  • Im Öffentlichen Personennah- und Fernverkehr soll pro Fahrzeug eine Maximalbelegung von 50 Prozent der regulären Kapazität angestrebt werden.
  • Modellprojekte sind nicht mehr zulässig.

Weitergehende Landesregelungen bleiben unberührt.

  • Kontaktbeschränkungen im nicht-privaten Bereich
  • Testpflichten
  • Regelungen zum Besuchs und Betretungsrecht in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens
  • Maßnahmen der kommunalen Behörde
  • Regelungen zu Versammlungen
  • Arbeitgeber sind gehalten, ihren Beschäftigten soweit wie möglich Homeoffice anzubieten. Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen.

(Text entnommen sachsen.de)

 

Heute sind folgende Inzidenzzahlen zu verzeichnen:

Stand: 24. April 2021, Quelle: Robert-Koch-Institut

Freie Impftermine in Sachsen können dem Counter unter folgendem Link entnommen werden:

https://www.countee.ch/app/de/counter/impfee/_iz_sachsen

Ich wünsche allen beste Gesundheit!

 

Annette Feustel