Zu Silvester 2020-2021 bzw. zur Jahreswende ist das Böllern, also das Abbrennen von Feuerwerk, in Leipzig nicht generell verboten
Zu Silvester bzw. zur Jahreswende ist das Böllern, also das Abbrennen von Feuerwerk, in Leipzig nicht generell verboten, sondern nur in der Innenstadt und auf dem Ring, am Connewitzer Kreuz und auf dem Lindenauer Markt. Und auch dieses Verbot gilt nur für die Zeit zwischen 22.00 Uhr am Silvesterabend und 6.00 Uhr am Neujahrsmorgen. Aber bitte achten Sie darauf, dass das in Dresden und Chemnitz ganz anders ist: Dort ist am Donnerstag und Freitag nicht nur das Abbrennen, sondern sogar das Mitführen von Pyrotechnik verboten!
Die Stadt Leipzig verzichtet dagegen auf ein solches generelles Verbot, weil sie sich außerstande sieht, dieses auch umfassend zu kontrollieren. Doch in der Neujahrsnacht zwischen 0.00 und 6.00 Uhr gilt auch in Leipzig ein Versammlungsverbot auf allen öffentlichen Plätzen sowie Straßen, ja ein Ansammlungsverbot, was heißt, dass auch ein zufälliges Zusammentreffen von Personen in der Öffentlichkeit nicht gestattet ist. Häusliche Silvesterpartys müssen ausfallen, es sei denn, es treffen sich nur zwei Hausstände und dies bis zu fünf Personen. Doch man darf, als Ausnahme, über den Jahreswechsel auch zwischen 22.00 und 6.00 Uhr vor die Tür gehen.
Heidrun Zinecker