Seit Montag, dem 14.12.2020, sind laut Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen (vom 11.12.2020) Ausgangsbeschränkungen in Kraft. Zu ihnen gehört auch, dass das Verlassen der Wohnung nur aus triftigem Grund erlaubt und die Übertretung eines 15-km-Radius‘ verboten ist. Die sächsische Polizei hat zusammen mit den Ordnungsämtern gleich am Montag begonnen, die Einhaltung dieser Verordnung zu überprüfen, und […]