Die bundesweit verbindliche Corona-Notbremse sieht ab heute folgende Regeln für Sachsen vor: Private Zusammenkünfte sind nur noch zwischen Angehörigen eines Hausstandes mit einer weiteren Person zulässig. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, die zum Haushalt gehören, werden dabei nicht mitgezählt. Zwischen 22 Uhr und 5 Uhr gilt eine nächtliche Ausgangssperre, Joggen und Spaziergänge sind bis […]