Sachsen lockert ab Freitag die Corona-Regeln

Die neue Corona-Notfallverordnung bringt ab Freitag Lockerungen für einige Branchen. Waren Kultur- und Freizeiteinrichtungen bislang in Sachsen geschlossen, sollen sie nun unter gewissen Bedingungen wieder öffnen dürfen. Das gilt auch für Hotels und Skibetriebe.

Mit der neuen Corona-Notfallverordnung führt Sachsen ab Freitag, 14. Januar, weitreichende Lockerungen ein. In einer Pressekonferenz am Mittwoch stellte Sozialministerin Petra Köpping (SPD) die Beschlüsse des Kabinetts vor. Die meisten Lockerungen werden mit 2G und 2G+ verknüpft. Die neue Verordnung soll bis zum 6. Februar gelten.

 

Was bedeutet 2G+?

– 2G+ bedeutet, dass nur geimpfte und genesene Personen, die zusätzlich einen tagesaktuellen Corona-Schnelltest vorweisen, das entsprechende Angebot nutzen dürfen. Der Test kann ein beglaubigter Test beim Arbeitgeber sein oder in einem Testzentrum vorgenommen werden.

– Der zusätzliche Schnelltest entfällt, sobald die Person auch eine Booster-Impfung nachweisen kann oder eine doppelt geimpfte Person zusätzlich einen Genesenennachweis besitzt. Der Genesenennachweis hat in diesem Fall genau wie die Booster-Impfung keine Ablauffrist.

– Auch Personen, die doppelt geimpft sind und deren zweite Impfung mindestens 14 Tage und maximal drei Monate alt ist, brauchen keinen zusätzlichen Schnelltest.

– Ausnahmen von der 2G+ -Regelung gelten zusätzlich für Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.

– Die hier aufgeführten Regelungen gelten in Sachsen. In anderen Bundesländern kann es zu Abweichungen kommen. Bundeseinheitlich gilt, dass die Booster-Impfung als Test-Ersatz anerkannt wird.

Weitere Informationen gibt es unter https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/corona-regel-lockerung-gastronomie-kultur-100.html

 

Quelle: mdr.de

Bildquelle: Pixabay

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