Heute will das sächsische Kabinett weitere Lockerungen beschließen. Die Eckpunkte der geplanten Verordnung werden ab 13 Uhr vorgestellt. So will Sachsen künftig ohne Schließungen von Einrichtungen durch die Corona-Pandemie kommen. Ab 4. März soll eine Kontakterfassung nur noch in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens erforderlich sein. Die Maskenpflicht soll bleiben.
Bars ohne Tanzfläche, DJ, Band oder Karaoke dürfen öffnen und werden der Gastronomie gleichgestellt. Für beide Bereiche gilt 3G. In Klubs und Diskotheken brauchen Genesene und Geimpfte noch einen zusätzlichen Test (2G plus), müssen aber weder Maske tragen noch Abstände einhalten.
Quelle: mdr.de
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