Was genau wo, wann und unter welchen Bedingungen gilt. In Sachsen gibt es eine neue Corona Schutzverordnung. Diese Regeln gelten ab dem 08. März und bleiben vorerst bis zum 31. März 2001 bestehen. Grundvoraussetzung für jeden Lockerungsschritt ist, dass es kein Wachstum der Infektionszahlen gibt. Sollten sich die Inzidenzwerte wieder erhöhen, können die Öffnungen schnell […]