Angesichts der sich abzeichnenden Entspannung der Corona-Lage planen Bund und Länder die stufenweise Aufhebung der meisten Corona-Beschränkungen. Das geht aus der Beschlussvorlage der SPD-regierten Bundesländer sowie des Kanzleramtes für das Bund-Länder-Treffen hervor, die ntv.de vorliegt. Demnach sollen bis 20. März „die weitreichenden Einschränkungen des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens schrittweise zurückgenommen werden“.
Zugleich sollen der Kurs beim Thema Genesenenstatus korrigiert und etwas Luft aus der Debatte über die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht genommen werden.
Bund und Länder kommen am Mittwoch zu neuerlichen Beratungen zusammen.
Konkret ist ein Drei-Stufen-Modell geplant:
In einem ersten Schritt
- soll die Obergrenze bei privaten Zusammenkünften für Geimpfte und Genesene von derzeit zehn erhöht werden. Denkbar ist eine Verdoppelung auf 20. Allerdings herrscht hier noch keine Einigung.
- Für Ungeimpfte ändert sich bis 19. März zunächst nichts.
- Im Einzelhandel sollen alle Zugangsbeschränkungen fallen und nur noch eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gelten. Die Länder können allerdings eine eigene FFP2-Maskenpflicht beschließen.
- Bei überregionalen Großevents – darunter auch Sportveranstaltungen – können die 2G- oder die 2G-plus-Regelung gelten.
- Bei Veranstaltungen in Innenräumen wird die Auslastung begrenzt. Im Entwurf ist die Marke von 40 Prozent sowie höchstens 4000 Zuschauenden vorgeschlagen.
- Bei Veranstaltungen im Freien ist eine Begrenzung von 60 Prozent oder 25.000 Zuschauenden angedacht.
- Dabei sollten bei Großevents medizinische Masken (möglichst FFP2) getragen und Hygienekonzepte vorgesehen werden.
In einem zweiten Schritt
- soll ab 4. März in der Gastronomie die 3G-Regel gelten. Das heißt, dass dann Geimpfte, Genesene und Getestete Zugang haben.
- Gleiches soll für Übernachtungsangebote gelten.
- In Diskos und Clubs soll die 2G-plus-Regel gelten, Zugang haben also Geimpfte oder Genesene mit tagesaktuellem Test sowie Geboosterte.
In einem dritten Schritt ab 20. März
- sollen alle „tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen“ entfallen, darunter die Homeoffice-Pflicht.
(Text gekürzt)
Quelle: n-tv.de
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